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Positive Studie zur Smartphone-Nutzung

Mein Fazit als Zusammenfassung der „Life in Media“-Studie (Klicken Sie hier um direkt zur Studie zu kommen!) mit Hinweis auf begleitendes Material (PDF-Link):

Die „Life in Media Survey: A Baseline Study of Digital Media Use and Well-being Among 11- to 13-year-olds“ ist eine im Jahr 2025 von Forschern der University of South Florida in Zusammenarbeit mit The Harris Poll durchgeführte Studie. Ziel dieser Baseline-Untersuchung war es, die digitale Mediennutzung und das Wohlbefinden von Kindern im Alter von 11 bis 13 Jahren in Florida zu erfassen. Die Studie befragte über 1.500 Kinder und dient als Grundlage für eine langfristig angelegte Untersuchung, die die Mediennutzung und das Wohlbefinden junger Menschen über einen Zeitraum von 25 Jahren begleiten soll.

Wichtigste Ergebnisse:

  • Positive Aspekte des Smartphone-Besitzes: Kinder mit eigenem Smartphone zeigten seltener Symptome von Depression oder Angst. Sie berichteten häufiger von einem positiven Selbstbild und hatten regelmäßigere Treffen mit Freunden. Die Forscher interpretieren dies so, dass der Besitz eines Smartphones an sich nicht zwangsläufig negative Folgen hat, sondern der Umgang damit entscheidend ist.
  • Risiken bei öffentlicher Social Media Nutzung: Kinder, die regelmäßig Inhalte in sozialen Netzwerken posten, wiesen signifikant häufiger Schlafstörungen und psychische Belastungen auf. Das Risiko für depressive und Angstsymptome war in dieser Gruppe etwa doppelt so hoch wie bei Kindern, die selten oder nie posten.
  • Besorgniserregende Verbreitung von Cybermobbing: Fast 60 Prozent der befragten Kinder gaben an, in den letzten drei Monaten online beschimpft oder verletzt worden zu sein. Diese Kinder zeigten häufiger Anzeichen von Wut, gedrückter Stimmung und einer möglichen Abhängigkeit von digitalen Medien.
  • Einfluss des Schlafverhaltens: Kinder, die ihr Smartphone mit ins Bett nahmen, schliefen im Durchschnitt weniger als Kinder, die ihr Gerät außerhalb des Schlafzimmers aufbewahrten.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

Die Forschenden betonen, dass die reine Existenz eines Smartphones nicht per se schädlich für Kinder sein muss. Allerdings weisen die Ergebnisse deutlich auf Risiken hin, die mit bestimmten Nutzungsmustern einhergehen, insbesondere der aktiven Teilnahme in sozialen Medien und dem Erleben von Cybermobbing.

Daraus leiten die Forschenden folgende Empfehlungen ab:

  • Aufmerksame Begleitung durch Eltern: Eltern sollten die Online-Aktivitäten ihrer Kinder aufmerksam begleiten, besonders wenn diese regelmäßig auf sozialen Plattformen posten.
  • Bedeutung des Schlafverhaltens: Eltern sollten darauf achten, dass Kinder ihre Smartphones nicht mit ins Bett nehmen, um einen gesunden Schlafrhythmus zu fördern.

Hinweis auf begleitendes Material (basierend auf dem Text unter dem erwähnten YouTube-Video):

Eine bahnbrechende neue Studie der University of South Florida wird junge Menschen bis ins Jahr 2050 begleiten, um mehr über die langfristigen Auswirkungen von Smartphones, sozialen Medien und anderen digitalen Medien auf das individuelle Wohlbefinden zu erfahren. Obwohl die langfristige Forschung über die nächsten 25 Jahre durchgeführt wird, werden Daten, die alle sechs Monate erhoben werden, Eltern, Lehrern, Forschern, Gesundheitsdienstleistern und anderen fortlaufend Einblicke in die Auswirkungen der digitalen Mediennutzung auf Kinder und deren Entwicklung zu Erwachsenen geben.

Posted by Thomas Ketterer in Blog

Baden-Württemberg plant

Baden-Württemberg plant strengere Regeln zur Handynutzung an Schulen

Die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper setzt sich für eine gesetzliche Regelung zur privaten Nutzung von Smartphones an Schulen ein. Ihr Ziel ist es, klare Leitplanken zu schaffen, um negative Auswirkungen wie Ablenkung, Cybermobbing und exzessiven Medienkonsum zu reduzieren. Ein pauschales Verbot ist nicht geplant, jedoch sollen neue Richtlinien die Nutzung digitaler Endgeräte gezielt einschränken.

Gezielte Nutzung statt vollständiges Verbot

Laut aktuellen Überlegungen könnte die Nutzung von Smartphones während des Unterrichts ausschließlich auf pädagogische Zwecke, wie Internet-Recherchen, begrenzt werden. Außerhalb dieser Phasen sollen die Geräte deaktiviert oder in den Flugmodus versetzt werden. Studien weisen darauf hin, dass digitale Geräte die Konzentrationsfähigkeit und das Lernvermögen beeinträchtigen können – ein zentraler Punkt in der aktuellen Debatte.

Forderung nach Alterskontrollen auf Social Media

Neben der schulischen Nutzung digitaler Medien fordert Schopper strengere Alterskontrollen für Social-Media-Plattformen. Auf Bundes- und europäischer Ebene soll geprüft werden, wie Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden können. Bevor Baden-Württemberg konkrete Maßnahmen umsetzt, sind weitere Gespräche mit anderen Bundesländern und Elternvertretungen geplant. Bis dahin bleibt es den Schulen weiterhin selbst überlassen, Regelungen zur Handynutzung festzulegen.

Unterschiedliche Reaktionen von Lehrerverbänden

Während der Verband Bildung und Erziehung (VBE) eine einheitliche Regelung befürwortet, lehnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine neue Gesetzesvorgabe ab. Sie argumentiert, dass Schulen bereits über eigene Richtlinien verfügen und zu starre gesetzliche Vorgaben den individuellen Anforderungen nicht gerecht würden.

Die Diskussion zeigt, dass ein generelles Handyverbot nicht der richtige Ansatz ist, sondern eine ausgewogene Lösung gefunden werden muss – mit klaren Regeln, die sowohl den pädagogischen Nutzen als auch den Schutz der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Meine Anmerkung: Erzieht die Schüler zu mehr Medienkompetenz. Der Handylocker hilft dabei für festgelegte Zeiten die Smartphones sicher aufzubewahren. NIEMAND möchte ein Verbot, sondern nur eine sinnvolle Nutzung sollte im Vordergrund stehen. Gerne vermittle ich Kontakte zu Handylocker-Schulen und Sie tauschen sich von „Lehrer-zu-Lehrer“ aus und werden die Vorteile des Handylockers erkennen. 

Posted by Thomas Ketterer in Blog

Hessen plant

Hessen plant umfassende Regelung zur Handynutzung an Schulen

Ab dem Schuljahr 2025/26 soll die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte an Hessens Schulen klarer geregelt und weitgehend eingeschränkt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones, Tablets und Smartwatches zwar mitführen, jedoch nicht aktiv nutzen dürfen – weder im Schulgebäude noch auf dem Schulgelände.

Ausnahmen und pädagogische Nutzung

Die geplante Regelung berücksichtigt jedoch Ausnahmen: So soll die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht, bei Schulveranstaltungen oder in Ganztagsangeboten weiterhin möglich sein. Weiterführende Schulen können zudem festlegen, dass in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten eine Nutzung erlaubt ist. In Notfällen oder bei medizinischer Notwendigkeit darf das Handy ebenfalls genutzt werden. Für Grundschulen gibt es hingegen keine Ausnahmeregelung – hier soll die private Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen bleiben.

Mehr Rechtssicherheit für Schulen

Die hessische Landesregierung betont, dass Schulen sowohl digitale Bildung vermitteln als auch geschützte Räume bieten sollen. Die neue gesetzliche Grundlage soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Ziel ist es, Ablenkungen im Unterricht zu reduzieren, Mobbing vorzubeugen und einen bewussten Umgang mit digitalen Medien zu fördern.

Ein komplettes Verbot des Mitführens mobiler Geräte wäre rechtlich nicht zulässig. Stattdessen setzt die Neuregelung auf eine Einschränkung der Nutzung, um Schülerinnen und Schülern den Zugang zu digitalen Geräten nicht grundsätzlich zu verwehren, aber den Fokus im Schulalltag wieder stärker auf den Unterricht und das soziale Miteinander zu legen.

Meine Anmerkung: Erzieht die Schüler zu mehr Medienkompetenz. Der Handylocker hilft Ihnen dabei für festgelegte Zeiten die Smartphones sicher aufzubewahren. NIEMAND möchte ein Verbot, sondern nur eine sinnvolle Nutzung sollte im Vordergrund stehen. Gerne vermittle ich Kontakte zu Handylocker-Schulen und Sie tauschen sich von „Lehrer-zu-Lehrer“ aus und werden die Vorteile des Handylockers erkennen.

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Verkehrsprobleme ab Januar 2025

Aktuelle Verkehrssituation auf der Brennerautobahn

[22. Oktober 2024] – Die Verkehrssituation auf der Brennerautobahn gestaltet sich derzeit besonders kritisch. Dies betrifft sowohl die Fahrtrichtung nach Süden als auch die Richtung nach Norden. In den letzten Tagen berichteten zahlreiche Nachrichtenmedien über die anhaltenden Bauarbeiten auf mehreren Streckenabschnitten, beginnend nördlich von Bozen, sowie über die Sanierungsarbeiten an der Lueg-Brücke auf der österreichischen Seite. Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Verzögerungen im Verkehr.

Die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen haben direkte Auswirkungen auf die Ankunftszeiten an Verlade-Terminals unserer Logistikpartner. Es kommt vermehrt zu verpassten Anschlussverbindungen und Lieferverzögerungen, die in der Logistikbranche erhebliche Probleme verursachen können.

Zusätzlich führt die Sperrung des Reschenpasses zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Brennerautobahn sowie auf den umliegenden Straßen. Im Falle von Vollsperrungen, wie sie in der letzten Zeit vermehrt aufgetreten sind, können sich die Lieferzeiten für Sendungen ebenfalls ändern.

Wir versuchen alle Handylocker-Sendungen aus Brixen/Südtirol zeitnah zu avisieren, haben aber keinerleit Einfluss auf eine taggenaue Anlieferung in Deutschland. Sollten Sie einen Fixtermin für die Anlieferung benötigen, bitte zögern Sie nicht, uns diesen in Ihrer Auftragserteilung anzugeben. Wir finden eine Lösung!

 

Link zu ADAC
Link zu Lueg-Brücke
Link zu Reschenpass

Posted by Thomas Ketterer in Blog

Regelungen in Deutschland

In Deutschland entscheidet jedes Bundesland individuell darüber, ob Handys im Unterricht zugelassen oder untersagt sind, da das Bildungssystem föderal organisiert ist. Weitere Informationen über Handyregeln an Schulen finden Sie in einem Artikel auf handysektor.de.

Nützliche Quellen zum Thema Smartphones im Unterricht:

Klicksafe.de

Klicksafe ist eine EU-Initiative, die seit 2004 in Deutschland tätig ist. Ihr Ziel ist es, die sichere, kompetente und reflektierte Nutzung des Internets und neuer Medien zu fördern.

www.klicksafe.de

Handysektor.de

Dieses Projekt wird von der Landesanstalt für Medien NRW und dem Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest in Kooperation mit klicksafe.de betrieben. Handysektor liefert nützliche Informationen, Tipps und kreative Ideen rund um den Einsatz von Smartphones, Tablets und Apps.

www.handysektor.de

Netzwerk Digitale Bildung

Das Netzwerk Digitale Bildung, gegründet im Jahr 2015, bietet eine Plattform für den Austausch und die Vernetzung von Akteuren aus Schule, Hochschule und der Arbeitswelt. Es wird von verschiedenen Partnern aus der Wirtschaft unterstützt.

www.netzwerk-digitale-bildung.de

Posted by Thomas Ketterer in Blog

FAQ – Aus was besteht die transparente Front

PMMA ist ein weit verbreitetes Kunststoffmaterial mit verschiedenen Anwendungen aufgrund seiner Eigenschaften wie Transparenz, Witterungsbeständigkeit und chemischer Beständigkeit. Hier sind einige Punkte zu beachten:

  • Chemische Formel: Die chemische Formel von PMMA ist (C5H8O2)n, wobei „n“ für die Anzahl der wiederkehrenden Einheiten steht.
  • Handelsnamen: PMMA ist unter verschiedenen Handelsnamen erhältlich, wobei „Plexiglas“ einer der bekanntesten ist.
  • Wichtige Eigenschaften:
    • Transparenz: PMMA ist transparent und wird oft als Ersatz für Glas verwendet.
    • Chemikalienbeständigkeit: Es ist resistent gegen viele Chemikalien, was es in verschiedenen Industrien nützlich macht.
    • Witterungsbeständigkeit: PMMA ist auch wetterbeständig und behält seine optischen Eigenschaften über längere Zeiträume bei.
  • Anwendungen: PMMA findet in verschiedenen Bereichen Verwendung, darunter:
    • In der Bauindustrie für Fenster, Trennwände und Lichtkuppeln.
    • In der Automobilbranche für Scheinwerferabdeckungen und Rücklichter.
    • In der Medizin für Zahnprothesen und andere medizinische Anwendungen.
    • In der Kunst für verschiedene Formen von Displays oder Kunstwerken.
  • Recyclingcode: Der Recyclingcode für PMMA ist die Nummer 7, die in der Regel für „Sonstige Kunststoffe“ verwendet wird.

PMMA ist ein vielseitiges Material, das aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften und seiner Anpassungsfähigkeit in verschiedenen Branchen und Anwendungen eingesetzt wird.

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Smartwatches verbieten

Hier ein WDR-Beitrag zum Thema, ob Smartwatches im Unterricht verboten werden sollten. Klicken Sie dazu hier…

 

Meine Zusammenfassung:

Schulleiter fordern ein Verbot von Smartwatches im Unterricht, da sie die Aufmerksamkeit der Schüler stören und den Umgang mit ihnen erschweren. Besonders problematisch sind ihre Funktionen wie das Versenden von Nachrichten oder das verdeckte Aufnehmen von Tonaufnahmen, was auch datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft. Studien zeigen, dass digitale Geräte wie Smartphones die Konzentration beeinträchtigen können, auch wenn sie nicht aktiv genutzt werden.

Andere Verbände, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW), sind skeptisch gegenüber einem Verbot. Sie betonen, dass Ablenkung schon immer existiert habe – mit oder ohne Technik. Zudem könnten Smartwatches mit pädagogischen Konzepten sogar das Lernen fördern. Schulen in NRW haben die Freiheit, selbst über den Umgang mit Smartwatches und Smartphones zu entscheiden, und einige Modelle bieten bereits einen „Schulmodus“, um Störungen zu minimieren.

Meine Schlussfolgerung:

Ein generelles Verbot von Smartwatches ist nicht die einzige Lösung! Schulen sollten stattdessen auf flexible, durchdachte Regeln und moderne Hilfsmittel setzen, um die digitalen Geräte sinnvoll in den Unterricht zu integrieren. Mit klaren Absprachen und innovativen Ansätzen bleiben Schüler fokussiert – und Schulen bieten gleichzeitig eine smarte, zukunftsorientierte Lernumgebung.

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FAQ – aus 28 werden 40

Seit Februar 2022 gibt es den HandyLocker mit 40 Ablagemöglichkeiten für Smartphones. Vorher gab es nur 28 Abstellplätze, wurde auf Nachfragen von u.a. Schulen geändert. Der HandyLocker als solches wurde in seinen Ausmaßen nicht verändert, es wurde nur das Plexiglas-Inlay sowie einige Metallinnenteile verändert.

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Handyverbot in NL

Der SPIEGEL berichtet am 2.9.24 über das Handyverbot an niederländischen Schulen wie folgt

Meine Zusammenfassung…:

Seit Montag sind Handys während des Unterrichts an niederländischen Schulen generell verboten, um die Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Ausnahmen gelten nur, wenn Mobiltelefone für den Unterrichtsinhalt erforderlich sind, etwa zur Vermittlung von Medienkompetenz, oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ablenkung zu reduzieren und die Lernergebnisse zu verbessern. Zudem zeigt sich, dass in Schulen, wo Handys auch während der Pausen nicht erlaubt sind, eine positivere soziale Dynamik entsteht, da die Schüler mehr miteinander interagieren. Die Regelung war zunächst umstritten, da einige Bildungspolitiker und Schulleitungen regionale Lösungen bevorzugten. Doch viele Eltern unterstützen das Verbot, besonders für Grundschüler, um der Gefahr der Medienabhängigkeit vorzubeugen. Neben den Niederlanden haben auch Länder wie Griechenland und Italien Handyverbote in Schulen eingeführt, während Deutschland über ähnliche Maßnahmen diskutiert. Die OECD schlägt einen kontrollierten Einsatz von Mobiltelefonen im Unterricht vor, um die Vorteile zu maximieren und die Nachteile zu minimieren.

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Handyverbot in Pausen

Die niederländische Website NOS.NL berichtet am 2.9.24

Meine Zusammenfassung…:

Ab dieser Woche gilt in den Niederlanden offiziell ein Verbot für Smartphones, Tablets und Smartwatches an Grundschulen. Diese landesweite Regelung, die bereits Anfang des Jahres für weiterführende Schulen eingeführt wurde, soll helfen, die Konzentration der Schüler zu verbessern und Ablenkungen zu minimieren. Studien zeigen, dass ein Handyverbot die schulischen Leistungen steigern kann, da Kinder sich besser konzentrieren, wenn sie nicht durch mobile Geräte abgelenkt werden. Auch in den Pausen hat sich die Schulatmosphäre verbessert, da Schüler mehr miteinander sprechen.

Schulen können jedoch Ausnahmen machen, wenn Handys für den Unterricht benötigt werden, etwa bei Themen wie Medienkompetenz. Medizinische Notwendigkeiten oder besondere Bedürfnisse von Schülern können ebenfalls zu Ausnahmen führen. Die Schulen haben die Flexibilität, ihre eigenen Richtlinien in Absprache mit Lehrern, Schülern und Eltern zu entwickeln.

Die Einführung dieser Regelung war nicht unumstritten. Einige Bildungsminister und Schulleiter waren anfänglich skeptisch und bevorzugten mehr Autonomie für die Schulen. Dennoch führten Gespräche zwischen dem Bildungsminister und dem Bildungssektor zu dieser verbindlichen Richtlinie. Einige Eltern plädieren sogar dafür, dass Grundschüler gar keine Smartphones besitzen, um der Suchtgefahr durch soziale Medien zu begegnen. Sie versuchen, ein Netzwerk zu etablieren, um den sozialen Druck zu reduzieren, dass ihr Kind das einzige ohne Smartphone ist.

Posted by Thomas Ketterer in Blog