Cybermobbing Prävention

Baden-Württemberg plant

Baden-Württemberg plant strengere Regeln zur Handynutzung an Schulen

Die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper setzt sich für eine gesetzliche Regelung zur privaten Nutzung von Smartphones an Schulen ein. Ihr Ziel ist es, klare Leitplanken zu schaffen, um negative Auswirkungen wie Ablenkung, Cybermobbing und exzessiven Medienkonsum zu reduzieren. Ein pauschales Verbot ist nicht geplant, jedoch sollen neue Richtlinien die Nutzung digitaler Endgeräte gezielt einschränken.

Gezielte Nutzung statt vollständiges Verbot

Laut aktuellen Überlegungen könnte die Nutzung von Smartphones während des Unterrichts ausschließlich auf pädagogische Zwecke, wie Internet-Recherchen, begrenzt werden. Außerhalb dieser Phasen sollen die Geräte deaktiviert oder in den Flugmodus versetzt werden. Studien weisen darauf hin, dass digitale Geräte die Konzentrationsfähigkeit und das Lernvermögen beeinträchtigen können – ein zentraler Punkt in der aktuellen Debatte.

Forderung nach Alterskontrollen auf Social Media

Neben der schulischen Nutzung digitaler Medien fordert Schopper strengere Alterskontrollen für Social-Media-Plattformen. Auf Bundes- und europäischer Ebene soll geprüft werden, wie Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden können. Bevor Baden-Württemberg konkrete Maßnahmen umsetzt, sind weitere Gespräche mit anderen Bundesländern und Elternvertretungen geplant. Bis dahin bleibt es den Schulen weiterhin selbst überlassen, Regelungen zur Handynutzung festzulegen.

Unterschiedliche Reaktionen von Lehrerverbänden

Während der Verband Bildung und Erziehung (VBE) eine einheitliche Regelung befürwortet, lehnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine neue Gesetzesvorgabe ab. Sie argumentiert, dass Schulen bereits über eigene Richtlinien verfügen und zu starre gesetzliche Vorgaben den individuellen Anforderungen nicht gerecht würden.

Die Diskussion zeigt, dass ein generelles Handyverbot nicht der richtige Ansatz ist, sondern eine ausgewogene Lösung gefunden werden muss – mit klaren Regeln, die sowohl den pädagogischen Nutzen als auch den Schutz der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Meine Anmerkung: Erzieht die Schüler zu mehr Medienkompetenz. Der Handylocker hilft dabei für festgelegte Zeiten die Smartphones sicher aufzubewahren. NIEMAND möchte ein Verbot, sondern nur eine sinnvolle Nutzung sollte im Vordergrund stehen. Gerne vermittle ich Kontakte zu Handylocker-Schulen und Sie tauschen sich von „Lehrer-zu-Lehrer“ aus und werden die Vorteile des Handylockers erkennen. 

Posted by Thomas Ketterer in Blog

Handyverbot und Cybermobbing

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Meine Analyse

Der Text behandelt das komplexe Thema der Handynutzung in Schulen, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Regelungen, die Rechte der Schüler und die Befugnisse der Lehrkräfte. Während Handys als nützliches Hilfsmittel in den Unterricht integriert werden können, verursachen sie auch zahlreiche Probleme, von Ablenkung bis hin zu Cybermobbing. Es gibt jedoch kaum gesetzliche Regelungen in den Landesschulgesetzen, die den Umgang mit Handys in der Schule klar definieren. Ein generelles Verbot der Mitnahme von Handys ist in den meisten Fällen unzulässig, da es das Persönlichkeitsrecht der Schüler verletzen könnte.

Probleme der Handynutzung: Handys stören den Unterricht, und unerlaubte Aufnahmen von Lehrern oder Mitschülern verletzen deren Persönlichkeitsrechte. Diese Vorfälle rechtfertigen oft pädagogische Maßnahmen wie das vorübergehende Wegnehmen der Geräte. Zudem wird die Nutzung von Handys in Prüfungen als Täuschungsversuch gewertet, was zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann.

Cybermobbing: Eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit Handys in Schulen ist das Cybermobbing. Schüler nutzen die Geräte, um heimlich Aufnahmen zu machen, die dann oft bearbeitet und verbreitet werden, um Mitschüler oder Lehrer zu bloßzustellen. Diese Form von Mobbing ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sieht Strafen für solche Verstöße vor, einschließlich Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Beleidigung.

Maßnahmen der Lehrkräfte: Lehrkräfte dürfen Handys, die den Unterricht stören, wegnehmen. Je nach Bundesland variieren die Regelungen, wann das Gerät zurückgegeben werden muss. In einigen Fällen kann das Handy bis zum Ende des Schultages oder sogar über das Wochenende einbehalten werden. Bei minderjährigen Schülern kann die Rückgabe an die Eltern erfolgen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Unterricht ungestört bleibt und disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden können.

Mein Fazit

Die Handynutzung in der Schule bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Während Handys potenziell nützliche Werkzeuge sein können, führen sie häufig zu Störungen im Unterricht und tragen zu schwerwiegenden Problemen wie Cybermobbing bei. Es gibt jedoch keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen auf Länderebene, was Schulen dazu zwingt, eigene Schulordnungen zu erstellen. Ein generelles Mitnahmeverbot von Handys ist in der Regel unverhältnismäßig, jedoch können gezielte Verbote oder Maßnahmen, wie die Wegnahme bei Störungen, sinnvoll sein.

Meine Schlussfolgerung

Um das Problem der Handynutzung in Schulen zu bewältigen, sind klare und rechtlich geprüfte Schulordnungen erforderlich. Diese sollten den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartphones fördern und gleichzeitig Maßnahmen gegen Missbrauch wie Cybermobbing vorsehen. Ein generelles Verbot ist nicht praktikabel, aber individuelle Maßnahmen, wie das zeitweise Einziehen von Handys, können helfen, die Ordnung in der Schule zu wahren. Es bleibt wichtig, dass sowohl Schüler als auch Schulen ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Handynutzung kennen und diese respektieren.

Posted by Thomas Ketterer in Blog