HandyLocker Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen für HandyLocker
Thomas Ketterer · KETTERERs.Network
Stand:
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Verkäufer und Vertragspartner ist Thomas Ketterer, handelnd unter KETTERERs.Network, Mühlkoppenweg 2, 91224 Pommelsbrunn, Deutschland. Kontakt für HandyLocker: tk@handylocker.de.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von HandyLockern und zugehörigem Zubehör. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie sonstige rechtsfähige Einrichtungen und Vereine, insbesondere Schul- und Fördervereine. Verkäufe an Verbraucher erfolgen nicht.
1.3 Bei Bestellungen für Schulen ist der jeweilige Vertragspartner im Angebot und in der Auftragsbestätigung eindeutig zu benennen. Die Lieferadresse kann von der Anschrift des Vertragspartners abweichen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht allein dadurch anerkannt, dass KETTERERs.Network eine Bestellung bestätigt oder ausführt. Ob und in welchem Umfang solche Bedingungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
1.5 Teststellungen und Leihgeräte werden durch gesonderte Vereinbarungen geregelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angaben auf der Website dienen der Information und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2 KETTERERs.Network erstellt auf Anfrage ein individuelles, freibleibendes Angebot. Der Käufer bestellt unter Bezugnahme auf dieses Angebot.
2.3 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von KETTERERs.Network in Textform, beispielsweise per E-Mail, zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, bedürfen die Änderungen der Zustimmung des Käufers.
2.4 Ausführung, Anzahl, Zubehör, Preise, Lieferadresse und sonstige auftragsbezogene Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
2.5 Bei Sonderlackierungen beginnt die Produktion erst nach der abschließenden Freigabe gemäß Ziffer 4.
3. Preise und Zahlung
3.1 Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Fracht- und Verpackungskosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, jedoch nicht vor Zugang der Rechnung. Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Vorkasse oder Teilvorkasse, werden im Einzelfall vereinbart.
3.3 Voraussetzungen und Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Sonderlackierungen und Produktionsfreigabe
4.1 Sonderlackierungen werden auf Grundlage eines vom Käufer in Textform, beispielsweise per E-Mail, benannten RAL-Farbtons auf technische Machbarkeit geprüft.
4.2 Nach positiver Prüfung teilt KETTERERs.Network dem Käufer die mögliche Ausführung, die erforderliche Bestellmenge, den Preis und die voraussichtliche Lieferzeit mit. Die Produktion beginnt erst nach abschließender Freigabe dieser Angaben durch den Käufer in Textform.
4.3 Die Auswahl des gewünschten Farbtons liegt in der Verantwortung des Käufers. Die Bereitstellung von Farbfächern, lackierten Mustern oder anderen körperlichen Farbproben ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4 Entspricht die gelieferte Lackierung dem vereinbarten RAL-Farbton und der sonstigen vereinbarten Beschaffenheit, begründet eine nachträgliche Änderung der Farbvorstellung des Käufers keinen Mangel.
4.5 Mit der abschließenden Produktionsfreigabe wird die Sonderanfertigung verbindlich zur Produktion freigegeben. Ein zusätzliches vertragliches Recht auf einseitige Änderung, kostenlose Stornierung oder Unterbrechung der Produktion wird nicht eingeräumt.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Mängelrechte bleiben unberührt. Besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht und macht der Käufer davon Gebrauch, richten sich die Vergütungsansprüche von KETTERERs.Network und die Anrechnung ersparter Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine freiwillige Rücknahme oder ein freiwilliger Umtausch vertragsgemäß hergestellter, mangelfreier Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
5. Bestelländerungen und freiwillige Rücknahme
5.1 Änderungen von Standardbestellungen sind vor Versand nach individueller Abstimmung und Bestätigung durch KETTERERs.Network möglich. Auswirkungen auf Preise, Lieferzeiten und Versandkosten werden vor Bestätigung der Änderung vereinbart.
5.2 Für Sonderlackierungen gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 4.
5.3 Ein allgemeines vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Eine freiwillige Rücknahme von Standardware bedarf einer vorherigen individuellen Vereinbarung mit KETTERERs.Network.
5.4 Vor der Rücksendung werden deren Organisation, die Übernahme der Rücksendekosten und die Voraussetzungen einer Gutschrift vereinbart. Die Ware ist vollständig, unbeschädigt und in der Originalverpackung zurückzusenden.
5.5 Eine Gutschrift erfolgt nach Prüfung der zurückgesandten Ware. Bei Beschädigungen, Gebrauchsspuren oder fehlenden Teilen kann die freiwillige Rücknahme abgelehnt oder mit dem Käufer ein angemessener Abzug vereinbart werden.
5.6 Die vorstehenden Rücknahmebedingungen gelten ausschließlich für freiwillige Rücknahmen mangelfreier Ware. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
6. Lieferzeiten und Teillieferungen
6.1 Lieferzeiten und Liefertermine werden für jeden Auftrag individuell vereinbart. Angaben zur voraussichtlichen Lieferzeit werden als solche gekennzeichnet. Individuelle Vereinbarungen über verbindliche Liefertermine bleiben unberührt.
6.2 KETTERERs.Network informiert den Käufer über bekannt gewordene Änderungen der Lieferplanung. Verbindlich vereinbarte Liefertermine werden durch eine solche Mitteilung allein nicht geändert. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben unberührt.
6.3 Teillieferungen erfolgen nur nach individueller Vereinbarung. Etwaige zusätzliche Frachtkosten werden vorab vereinbart und in Textform festgehalten, beispielsweise per E-Mail oder in einer entsprechend abgestimmten Auftragsbestätigung.
7. Versand, Anlieferung und Gefahrenübergang
7.1 Die Lieferung erfolgt durch eine Spedition oder einen Kurier- beziehungsweise Paketdienst. Der Versand kann unmittelbar ab Herstellerlager oder ab Lager von KETTERERs.Network erfolgen.
7.2 Die Lieferung erfolgt frei Haus an die benannte Lieferadresse gegen Berechnung der im Angebot ausgewiesenen Fracht- und Verpackungskosten, einschließlich Entladung frei Bordsteinkante.
7.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht für die jeweilige Ware nach deren vollständiger Entladung und Bereitstellung zur Übernahme am vereinbarten Entladeort auf den Käufer über. Gesetzliche Sonderregelungen bei Annahmeverzug bleiben unberührt.
7.4 Der Weitertransport auf dem Grundstück oder in das Gebäude sowie die Montage sind nicht Bestandteil der Lieferung.
7.5 Für Speditionslieferungen benennt der Käufer einen Ansprechpartner vor Ort mit einer für die Terminabstimmung geeigneten Telefonnummer. Die Spedition stimmt den Anliefertermin vorab mit diesem Ansprechpartner ab. Der Käufer teilt besondere Zufahrtsbeschränkungen und andere bekannte Lieferhindernisse rechtzeitig mit.
7.6 Der Käufer stellt sicher, dass die Ware zum abgestimmten Termin entgegengenommen werden kann. Ist die Übergabe nicht möglich, nimmt die Spedition die Ware wieder mit. Das weitere Vorgehen und ein erneuter Anliefertermin werden abgestimmt. Bei wiederholten Zustellhindernissen setzt sich KETTERERs.Network mit dem Käufer in Verbindung.
7.7 Mögliche Zusatzkosten einer erfolglosen Anlieferung, Zwischenlagerung oder erneuten Zustellung werden im Einzelfall gesondert besprochen. Eine pauschale Zusatzgebühr wird nicht vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7.8 Bei Lieferungen in Länder, in denen eine Einfuhrabwicklung erforderlich ist, werden die Zuständigkeit für diese Abwicklung sowie die Übernahme von Einfuhrabgaben und damit verbundenen Kosten im Angebot gesondert festgelegt.
8. Montage und Schließsystem
8.1 Die Montage erfolgt durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Dienstleister. KETTERERs.Network bietet keine Montageleistung an.
8.2 Jedem HandyLocker werden vier Standardschrauben und vier Standarddübel beigefügt. Vor der Montage ist zu prüfen, ob der Montageort, die Wandbeschaffenheit und die beigefügten Befestigungsmittel für eine sichere Befestigung geeignet sind. Erforderlichenfalls sind geeignete andere Befestigungsmittel zu verwenden. Die Montageanleitung ist zu beachten.
8.3 Der Lieferumfang an RFID-Zugangsmitteln, MasterKey-Card, Programmiergerät und sonstigem Zubehör ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
8.4 Der Käufer ist für die Programmierung und Verwaltung der Zugangsberechtigungen sowie die sichere Aufbewahrung der MasterKey-Card und sonstiger Zugangsmittel verantwortlich. Eine Vorprogrammierung durch KETTERERs.Network ist nur bei individueller Vereinbarung Bestandteil der Leistung.
8.5 Gesetzliche Ansprüche wegen fehlerhafter Produkte oder fehlerhafter beziehungsweise fehlender Anleitungen bleiben unberührt.
9. Transportschäden und Reklamationen
9.1 Der Käufer wird gebeten, die Sendung bei Übergabe auf äußerlich erkennbare Beschädigungen und Fehlmengen zu prüfen. Feststellungen sollen möglichst konkret auf dem Ablieferbeleg oder im elektronischen Zustellnachweis vermerkt und nach Möglichkeit fotografiert werden.
9.2 Ein vollständiges Auspacken und Prüfen sämtlicher HandyLocker im Beisein des Fahrers wird nicht verlangt.
9.3 Nach dem Auspacken festgestellte Schäden sollen KETTERERs.Network unverzüglich unter Angabe der Auftragsnummer und mit einer Beschreibung sowie möglichst aussagekräftigen Fotos mitgeteilt werden. Beschädigte Ware und Verpackung sollen bis zur Abstimmung des weiteren Vorgehens nach Möglichkeit aufbewahrt werden.
9.4 Ansprechpartner für Reklamationen ist KETTERERs.Network. Die Bearbeitung sowie gegebenenfalls erforderliche Prüfungen, Abholungen, Reparaturen oder Ersatzlieferungen werden mit dem Käufer abgestimmt. Rücksendungen sollen vorab mit KETTERERs.Network koordiniert werden.
9.5 Die vorstehenden Hinweise begründen keinen zusätzlichen Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte. Insbesondere führt ein fehlender Schadensvermerk oder ein fehlendes Foto für sich allein nicht zum Verlust dieser Rechte. Gesetzliche Untersuchungs-, Rüge- und Schadensanzeigeobliegenheiten bleiben unberührt, soweit sie im jeweiligen Fall anwendbar sind.
10. Mängelrechte und Haftung
10.1 Für Mängelrechte, Nacherfüllung und die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Für die Haftung von KETTERERs.Network gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Eine zusätzliche Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche zugesagt wird. Etwaige Herstellergarantien gelten nach den jeweiligen Garantiebedingungen und beschränken die gesetzlichen Ansprüche gegen KETTERERs.Network nicht.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Jeder gelieferte HandyLocker und jedes gesondert verkaufte Zubehörteil bleibt bis zur vollständigen Bezahlung seines jeweiligen Kaufpreises Eigentum von KETTERERs.Network.
11.2 Vor Eigentumsübergang darf die Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Über Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter hat der Käufer KETTERERs.Network unverzüglich zu informieren.
11.3 Eine Herausgabe aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Rücktritt vom Vertrag, verlangt werden. Ein Recht zum eigenmächtigen Betreten von Räumen oder zur eigenmächtigen Demontage wird nicht vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
12.2 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.4 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.