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Bremen verschiebt

Bremen verschiebt Handyverbot – der Schulstart im August wird zur neuen Zielmarke

Eigentlich sollte es in Bremen ab dem 1. Juni ein stadtweites Handyverbot bis einschließlich Klasse 10 geben. Doch dieser Plan wurde kurzfristig ausgebremst – nicht wegen inhaltlicher Kritik, sondern aufgrund formaler Abläufe. Die nötigen Fristen zur rechtssicheren Veröffentlichung des entsprechenden Erlasses konnten nicht eingehalten werden. Nun soll der neue Anlauf zum Schuljahresbeginn im August erfolgen.

Laut Bildungsbehörde wurden die Schulen bereits im Vorfeld über die Inhalte der geplanten Regelung informiert, sodass sie sich organisatorisch vorbereiten konnten. Der förmliche Erlass soll nun rechtzeitig vor Schulstart folgen.

Die Reaktionen aus den Schulen sind gemischt. Während das grundsätzliche Ziel – weniger Smartphone-Ablenkung im Unterricht – auf Zustimmung stößt, herrscht Unklarheit über die konkrete Umsetzung. Der Schulleiterverband kritisiert das Vorgehen der Verwaltung als überstürzt und schwer nachvollziehbar. Ein klares Konzept sei bislang nicht bei allen Schulen angekommen.

Konkret soll das Handyverbot in Bremen an allen Grund- und weiterführenden Schulen bis zur 10. Klasse gelten. Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Handys während des gesamten Schultags weder nutzen noch sichtbar mitführen. Ausnahmen – zum Beispiel bei medizinischer Notwendigkeit – sind vorgesehen.

Ein Flickenteppich auf Bundesebene

Was in Bremen gerade erst vorbereitet wird, ist in anderen Bundesländern teils bereits umgesetzt. In Bayern etwa gilt an Grundschulen ein generelles Nutzungsverbot, während weiterführende Schulen eigene Regeln festlegen können. Auch Hessen, Brandenburg, das Saarland und Thüringen haben entsprechende Maßnahmen angekündigt – meist für die unteren Jahrgangsstufen.

Der Blick auf die über 30.000 Schulen in Deutschland zeigt: Einheitliche Vorgaben gibt es bislang nicht. Stattdessen entscheiden viele Schulen individuell, wie sie mit Smartphones im Schulalltag umgehen – zwischen pädagogischem Anspruch und pragmatischen Kompromissen.

HandyLocker als Unterstützung in der Praxis

In genau diesem Spannungsfeld kommt HandyLocker ins Spiel: Als Anbieter einer einfach umsetzbaren, sofort einsatzbereiten Lösung zur sicheren Smartphone-Aufbewahrung unterstützen wir Schulen dabei, klare Regeln auch praktikabel umzusetzen – unabhängig von formalen Erlässen oder landespolitischen Vorgaben.

Denn eines steht fest: Ob mit oder ohne Erlass – die Herausforderung bleibt. Und dafür braucht es Lösungen, die im Schulalltag funktionieren.

 

Posted by Thomas Ketterer in Blog

Hessen plant

Hessen plant umfassende Regelung zur Handynutzung an Schulen

Ab dem Schuljahr 2025/26 soll die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte an Hessens Schulen klarer geregelt und weitgehend eingeschränkt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones, Tablets und Smartwatches zwar mitführen, jedoch nicht aktiv nutzen dürfen – weder im Schulgebäude noch auf dem Schulgelände.

Ausnahmen und pädagogische Nutzung

Die geplante Regelung berücksichtigt jedoch Ausnahmen: So soll die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht, bei Schulveranstaltungen oder in Ganztagsangeboten weiterhin möglich sein. Weiterführende Schulen können zudem festlegen, dass in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten eine Nutzung erlaubt ist. In Notfällen oder bei medizinischer Notwendigkeit darf das Handy ebenfalls genutzt werden. Für Grundschulen gibt es hingegen keine Ausnahmeregelung – hier soll die private Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen bleiben.

Mehr Rechtssicherheit für Schulen

Die hessische Landesregierung betont, dass Schulen sowohl digitale Bildung vermitteln als auch geschützte Räume bieten sollen. Die neue gesetzliche Grundlage soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Ziel ist es, Ablenkungen im Unterricht zu reduzieren, Mobbing vorzubeugen und einen bewussten Umgang mit digitalen Medien zu fördern.

Ein komplettes Verbot des Mitführens mobiler Geräte wäre rechtlich nicht zulässig. Stattdessen setzt die Neuregelung auf eine Einschränkung der Nutzung, um Schülerinnen und Schülern den Zugang zu digitalen Geräten nicht grundsätzlich zu verwehren, aber den Fokus im Schulalltag wieder stärker auf den Unterricht und das soziale Miteinander zu legen.

Meine Anmerkung: Erzieht die Schüler zu mehr Medienkompetenz. Der Handylocker hilft Ihnen dabei für festgelegte Zeiten die Smartphones sicher aufzubewahren. NIEMAND möchte ein Verbot, sondern nur eine sinnvolle Nutzung sollte im Vordergrund stehen. Gerne vermittle ich Kontakte zu Handylocker-Schulen und Sie tauschen sich von „Lehrer-zu-Lehrer“ aus und werden die Vorteile des Handylockers erkennen.

Posted by Thomas Ketterer in Blog